ABFALLBEAUFTRAGTER
ZIELGRUPPEBetreiber einer Anlage, in der regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen benötigen
einen Betriebsbeauftragten für Abfall.
Wir bieten Ihnen den Betriebsbeauftragten für Abfall als externe Leistung.
GRUNDLAGEN
Die Aufgaben des Abfallbeauftragten (BBAbf) ergeben sich aus dem KrW-/AbfG § 59 und § 60.
- Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Vorschriften
- Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung
- Kontrollen der Betriebsstätten/ Prüfung der Betriebstagebücher
- Mitteilung festgestellter Mängel / Vorschläge zur Beseitigung
- Aufklärung Betriebsangehöriger/ Unterweisungen- Beeinträchtigung des Allgemeinwohls durch Abfälle
der Anlage
- Berücksichtigung der Gesetze und Verordnungen
- Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren und Erzeugnisse
- Verbesserung der Anlagen
- Jährliche schriftliche Berichterstattung