HERSTELLERUNABHÄNGIGE REGALINSPEKTION
NACH DGUV Regel 108-007 UND DIN EN 15635
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfungspflicht. Sorgen Sie für die Sicherheit
Ihrer Mitarbeiter!
Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige
Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person
durchgeführt werden müssen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen diese
von befähigten Personen (Regalinspekteuren) kontrolliert werden.
Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von
Lagereinrichtungen/Regalen fest. Es werden Sichtkontrollen auf Deformation, Beschädigung
und Fehlteile sowie ein Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage
durchgeführt
LEISTUNGEN
Als geprüfte Regalinspekteure sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Sie erhalten von uns Unterstützung dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne
einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus. Dabei führen wir Sichtkontrollen
durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den
Vorschriften entsprechen.
Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend
werden die Ergebnisse protokolliert und für Sie zusammengestellt.
PRÜFPFLICHTIGE REGALE
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschoßanlagen
DOKUMENTATION UND BERICHT
Bewertung von Mängeln und Schäden mittels Organisationsaufklebern Erstellung eines schriftlichen Berichts, gegebenenfalls Skitzze und / oder Bildern Hinweise auf mögliche Ursachen der Schäden Vorschläge zur Beseitigung etwaiger Mängel