HERSTELLERUNABHÄNGIGE REGALINSPEKTION
NACH DGUV Regel 108-007 UND DIN EN 15635

Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfungspflicht. Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!

Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen diese von befähigten Personen (Regalinspekteuren) kontrolliert werden.

Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Es werden Sichtkontrollen auf Deformation, Beschädigung und Fehlteile sowie ein Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage durchgeführt


LEISTUNGEN

Als geprüfte Regalinspekteure sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Sie erhalten von uns Unterstützung dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen.
Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert und für Sie zusammengestellt.


PRÜFPFLICHTIGE REGALE

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschoßanlagen

DOKUMENTATION UND BERICHT

Bewertung von Mängeln und Schäden mittels Organisationsaufklebern Erstellung eines schriftlichen Berichts, gegebenenfalls Skitzze und / oder Bildern Hinweise auf mögliche Ursachen der Schäden Vorschläge zur Beseitigung etwaiger Mängel

 

Regalprüfung

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Buermann: Ingenieurbüro für Anlagenplanung - Bau- und Umwelttechnik

ABIS INGENIEURE