AUSBILDUNG ZUM GABELSTAPLERFAHRER UND JÄHRLICHE UNTERWEISUNG FÜR FLURFÖRDERZEUGFÜHRER/INNEN
In den meisten Unternehmen sind Flurförderzeuge wie Gabelstapler nicht mehr wegzudenken. Für
Mitarbeiter, die einen Gabelstapler bedienen sollen, ist eine nachweisbare Schulung mit abschließender
Prüfung vorgeschrieben.
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit
auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu
unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler,
Gabelstaplerfahrer)
ZIELGRUPPE
Gabelstaplerausbildung:
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten sollen und hierfür die Ausbildung zum
Gabelstaplerfahrer benötigen.
Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer:
Mitarbeiter, die eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und
die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.
Schulung A: Ausbildung zum/zur Gabelstaplerfahrer/-in
Schulungsinhalte: Systematik des Arbeitsschutzes, Rechtsfolgen, Befugnisse der Berufsgenossenschaften,
Führen eines Flurförderfahrzeuges, Gabelstapleraufbau, Transport von Lasten / Lastenverteilung
Der praktische Teil beinhaltet Parkurfahrten und Einstapelübungen mit Gitterboxen/Paletten
Zugangsvoraussetzung für Teilnehmer: Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung
Schulungsziel und Abschluss: Erwerb des Gabelstaplerfahrer Ausweis gem. DGUV Grundsatz 308-001 ; die Prüfung
bestehend aus theoretischem und praktischem Teil bildet den Abschluss der Ausbildung.
Schulung B: Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/-innen
Schulungsinhalte: Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”; Hintergrund der jährlichen
Unterweisung; Nichts verlernt, die Verantwortung; Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit; Hinweise
zum sicheren Betrieb, Beachten der Betriebsanleitung und Betriebsanweisung; Verkehrsregeln und
Verkehrswege, Unfallanalyse im eigenen Betrieb
Zugangsvoraussetzung für Teilnehmer: Teilnehmer benötigen den Nachweis einer geprüften theoretische
und praktische Ausbildung, müssen geistig und körperlich geeignet sein und einen Fahrauftrag des
Unternehmens besitzen (Eintrag im Stapler-Ausweis).
Schulungsziel und Abschluss: Auffrischung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse, Prävention
Die Unterweisung wird von uns für den Unternehmer schriftlich dokumentiert (Gilt als Nachweis für die
Berufsgenossenschaften). Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat für die erfolgreich durchgeführte
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und eine Bestätigung in der Fahrerlaubnis.
SCHULUNGSDAUER / KOSTEN
Schulungsdauer:
-
Schulung A: Ausbildung zum/zur Gabelstaplerfahrer/-in 2 Tage
Schulung B: Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/-innen 4 Unterichtsstd.