FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT
Wir bieten Ihnen eine spezifisch aufeinander abgestimmte arbeitssicherheitstechnische Beratung
und Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) §6 und den Vorschriften der
Berufsgenossenschaften in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsarzt und
Sicherheitsbeauftragten unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen Ihres
Unternehmens.
ASIG §6 Regelung der Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitsschutzgesetz
DGUV 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Wir übernehmen für Sie die Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, jederzeit eine Betreuung auf dem aktuellsten Sachstand und nach neuester Gesetzeslage zu haben. Zu den Leistungen gehören z.B.:
- Leistungen im Rahmen des ASIG sowie der DGUV A2
- Begehung von Arbeitsstätten und Baustellen
- Teilnahme an ASA–Sitzungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen/ Risikoanalysen
- • nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
• nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
• nach Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
• nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
• sowie den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Grundsätzen
- Aufbau eines Fremdfirmenmanagements
- Umgang mit Fremdfirmen
- Pflichtenübertragungen
- Beratung der Geschäftsleitung und der Führungskräfte
- Auswertung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Bildschirmarbeitsplatzanalyse
- Hilfestellung beim Betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
- Mithilfe bei Erstellung GDA ORGAcheck
- Erstellen eines Jahresberichtes
Zusätzlich können wir Ihnen ein umfangreiches Paket an Leistungen z.B. in den Bereichen Immissionsschutz, Abfall und Brandschutz anbieten.
SCHULUNG
Wir bieten Ihnen neben den Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch ein umfangreiches Schulungspaket. Sprechen Sie uns bzgl. der möglichen Schulungsmaßnahmen an.